EU Problemlöser im Binnenmarkt
Verfasst: 08.05.2007, 10:29
TSCHECHISCHER STAATSBÜRGER DARF SICH IN DEUTSCHLAND ALS SELBSTÄNDIGER BAUHANDWERKER NIEDERLASSEN.
Ein tschechischer Bauhandwerker wollte sich in Deutschland selbständig machen. Als Voraussetzung für die Erbringung von Bauleistungen verlangten die deutschen Kommunalbehörden von ihm eine Arbeitsgenehmigung, weigerten sich jedoch, eine solche Genehmigung auszustellen. SOLVIT Deutschland erklärte den zuständigen Stellen, dass Selbständige keine Arbeitsgenehmigung benötigen, und sorgte dafür, dass der tschechische Staatsbürger eine Niederlassungsgenehmigung erhielt.
http://europa.eu.int/solvit/site/index_de.htm
Deutschen Amts laberern auf die Füsse treten.
Die Seite hört sich prima an.
Könnt ein Hobby von mir werden.
Ein tschechischer Bauhandwerker wollte sich in Deutschland selbständig machen. Als Voraussetzung für die Erbringung von Bauleistungen verlangten die deutschen Kommunalbehörden von ihm eine Arbeitsgenehmigung, weigerten sich jedoch, eine solche Genehmigung auszustellen. SOLVIT Deutschland erklärte den zuständigen Stellen, dass Selbständige keine Arbeitsgenehmigung benötigen, und sorgte dafür, dass der tschechische Staatsbürger eine Niederlassungsgenehmigung erhielt.
http://europa.eu.int/solvit/site/index_de.htm
Deutschen Amts laberern auf die Füsse treten.
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