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BeitragVerfasst: 21.04.2008, 11:10 
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Eine Frau und ich beschlossen zusammen eine Wohngemeinschaft zu gründen.
Wir fanden eine Wohnung die wirklich sehr schön war.
Kurz nach dem wir eingezogen waren verlor ich meinen Arbeitsplatz da mein Arbeitsplatz im Sozialen Bereich und von öffentlichen sozialen Förderungen abhängig war die in Deutschland immer weiter eingespart werden.

Ich erfuhr dann (Nicht durch die Agentur für Arbeit oder ähnliche Einrichtungen) das die Beweislast für Bedarfsgemeinschaften mal eben schnell mal umgedreht wurden.
Diese Umkehrung der Beweislast ist ein ganz neuer trennt in Deutschland wie man z.B. an der Datenvorratsspeicherung sieht. Bedeutet das jeder Deutsche verdächtig ist. Nur noch einen kleinen Schritt entfernt von du bist so lange Schuldig bis du Beweist das du unschuldig bist.

Die Frau und ich haben versucht beim Arbeitsamt Erkundigungen einzuholen um den Sachverhalt zu klären das wir keine Bedarfsgemeinschaft sind. Insgesamt haben wir vier verschiedene Mitarbeiter des Arbeitsamtes befragt und wir haben vier verschiedene Antworten bekommen. Unter anderem "Da gibt es ein Formular für das ihnen noch zugeschickt wird (Was ich nie bekommen habe). Niemand schien darüber Bescheid zu wissen.
Na ja, Behörden waren noch nie richtig hilfreich wenn es um Angelegenheiten geht die in Ihren Bereich fallen.

Also habe ich mich in Internet belesen.
Auch da war alles was Bedarfsgemeinschaft betrifft recht schwammig. Insbesondere des Textes der Neureglung des Sozialgesetzbuches.
Ich habe dann ein paar Gerichtsurteile heraus gefischt aus denen ich folgendes entnehmen konnte:
Eine Bedarfsgemeinschaft ist demnach wohl wenn zwei Leute finanziell füreinander einstehen (wollten wir auf keinen Fall (ist ja wie heiraten). Wenn man ein gemeinsames Konto hat z.B. Wenn man nicht bereit ist ähnlich Beziehungen neben der Beziehung zuzulassen. Wenn man Personen im Haushalt miteinander Pflegt.
Also eigentlich wohl so was wie ein Ehe ähnliches Verhältnis was rechtlich gesehen einen sehr dicken und langen Schwanz hat.

Dem zu Folge sind wir also keine Bedarfsgemeinschaft gewesen und wollten auch ganz gewiss keine sein.

So wie ich das sehe wurde das mit der Bedarfsgemeinschaft wohl überhaupt erst eingerichtet weil Verheiratete sonst weniger Geld zu Verfügung haben wenn sie Arbeitslos sind als wie Leute die einfach nur eine Wohngemeinschaft gründen. Natürlich finde ich es richtig wenn Verheiratete zur Gründung einer Familie mehr Geld zur Verfügung haben sollen als andere. Nur ist es jetzt so das Verheiratete nicht etwas mehr bekommen sondern andere weniger als zum Leben nötig bekommen sollen.

Ich habe dann nochmal einen paar Briefe an unsere Sachbearbeiter und das Kundenreaktionsmanagement geschrieben in dem ich erklärt habe das wir keine Bedarfsgemeinschaft und beschrieb die Umstände der Wohngemeinschaf und das ich zur Endgültigen Klärung des Sachverhaltes gerne einen Termin bei einem Mitarbeiter hätte der sich mit dem Thema wirklich auskennt. Ich wies darauf hin das die befragten Mitarbeiter sich wohl überhaupt nicht mit dem Thema aus kannten.
Mein Schreiben wurde nie beantwortet.

Es kam mir bald so vor als ob das Arbeitsamt die Macht hat Zwangsehen zu verhängen.

Ein Jahr später standen unangemeldet dann zwei Leute vor meiner Tür.
Namentliche Vorstellung "Jobcenter Treptow, sie wissen warum wir hier sind"
Bin ich jetzt verhaftet war mein erster Gedanke.
Sie wollten in die Wohnung. Es gehe um die Bedarfsgemeinschaft.
Eine Hausdurchsuchung war mein Gedanke. Heißt zwar wohl Wohnungsbegehung, da aber ein Schrank (Kühlschrank) geöffnet wurde bin ich versucht wirklich von einer Hausdurchsuchung zu sprechen.
Ich habe ihnen erklärt das ich mich wirklich lange und ausgiebig bemüht habe den Sachverhalt mit dem Arbeitsamt zu klären. Das aber die Mitarbeiter sich dort wohl nicht richtig damit auskennen und meine Schreiben unbeantwortet blieben. Weiterhin konnte ich nicht sehen das eine Wohnungsbegehung darüber Aufschluss geben kann ob wir andere Beziehungen zulassen, wir finanziell für einander einstehen wollen oder wir gemeinsam Personen im Haushalt verpflegen. Nichts von dem was sie in einer Wohnung vorfinden kann eine Bedarfsgemeinschaft belegen.
Außerdem finde ich dass das Arbeitsamt nicht ansatzweise daran mitgewirkt hat die Angelegenheit zu klären ohne das es zu einen drastischen intimen Eingriff in die Privatfähre kommen muss. Wenn ich ein Verbrecher währe muss die Staatsanwaltschaft schon triftige Gründe vorbringen um in die Wohnung eines Verbrechers zu dürfen. Das Arbeitsamt will dies mal eben leicht herzig einfach so. Das kann und darf nicht sein.
Ich fand das es Zielcourage ist die Allmachts Phantasien des Arbeitsamtes nicht zu zu lassen und den Zugang zu verweigern.
Zwangsehen
Hausdurchsuchungen
was kommt als nächstes?

Der Mann erkläre mir dann das es sein kann das mit die Leitungen des Jobcenters storniert werden können wenn ich meiner Mitwirkungspflich nicht nach komme.
Sagt meiner Meinung nach so viel wie: Wenn sie mich nicht rein lassen wird ihnen die Lebensgrundlage entzogen.
Bei meiner Mitbewohnerin hat diese (ich nenns mal Drohung) sofort gewirkt obwohl wir uns vorher einig waren nie jemanden ohne Absprache in die Wohnung zu lassen. Sie willigte ein das er ihre Wohnräume betreten kann.
Ich verbat ihm jedoch meine Räume und meine Toilette (zeigte ihm auch welches meine ist) zu betreten und zog mich in mein Zimmer zurück.
Ich hörte das der Kühlschrank geöffnet wurde (Hausdurchsuchung nicht Hausbegehung) und meine Klotür geöffnet wurde. Ich wahr verzweifelt über so viel Dreistigkeit und war der festen Überzeugung das jetzt Kompetenzen überschritten werden. Ich musste was tun um dem Einhalt zu gebieten. Ich nahm mein Handy sagte ihm das was eben dachte und das ich ihm zum Mittel der Rechtspflege jetzt aufnehme (konnte mit dem Handy aber nicht aufnehmen) und wenn er nicht in meiner Wohnung gefilmt werden möchte er die Wohnung verlassen soll. Tat er aber nicht (Stillschweigendes Einverständnis) ist aber unsicher geworden und gegangen.

Aber damit noch nicht genug.
Ein halbes Jahr später bekam ich vom Oberstaatsanwalt ein Schreiben in dem mir Verstoss gegen das Kunsturhebergesetz vorgeworfen wurde. Tatzeit soll 1-2 Monate zurück gelegen haben.
Das Kunsturhebergesetz kann so ziemlich alles sein. Es wurde in den letzten Jahren dermassen aufgeblasen (Vermute durch die Lobbys der Industrie und Rechtsanwälte) das ich vermute das jeder Mensch irgendwie immer dagegen verstößt.
Ich sollte in 14 Tagen vorsprechen.
Ich wollte mir einen Rechtshilfeschein holen weil ich immer noch HartzIV bekam. Ich musste erfahren das mir der aber Eigentlich als Beschuldigter wohl nicht zusteht.
Habe mir einen Anwalt genommen der mich 300€ gekostet hat die ich von meinem HartzIV bezahlen darf.
Er nahm Akteneinsicht. Der Mann vom Jobcenter hatte mich wegen Recht am eigenen Bild angezeigt..
Nach weiteren Monaten wurde das Verfahren eingestellt.
Die 300€ an den Anwalt muss ich trotzdem Bezahlen.
Die Wohngemeinschaft wurde in der Zwischenzeit aufgelöst.
Viele neue Probleme mit dem Arbeitsamt sind hinzu gekommen.

Unglaublich aber ist wirklich passiert, hier in Deutschland und es passiert wohl jeden Tag und noch viel schlimmeres!

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mein leben ist wie die aneinanderreihung von ereignissen. aber die kreativen elemente sind wie ein rezept das man nicht aufschreiben kann.


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Verfasst: 21.04.2008, 11:10 


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BeitragVerfasst: 21.04.2008, 14:11 
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Zitat:
Ich wollte mir einen Rechtshilfeschein holen weil ich immer noch HartzIV bekam. Ich musste erfahren das mir der aber Eigentlich als Beschuldigter wohl nicht zusteht.


Hammer ! Wofür denn sonst ? Wahrscheinlich haste noch weniger Recht weil du es gewagt hast dich gegen das Jobcenter zu wehren..........unglaublich.

Noch unglaublicher, vom rein menschlichen Standpunkt, ist, dass sowohl die Mitarbeiter des Jobcenters als auch viele Betroffene (vor lauter Angst um den Entzug der Existenzgrundlage) nicht einmal realisieren, dass hier der gesellschaftlichen Gleichschaltung in denkbar unverschämtester Weise die Türen geöffnet werden.

Wer Leistungen bezieht soll gefälligst spüren was für ein wertloses A****loch er ist.

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"Alter, wo leben wir eigentlich? Das Haus gehört gnadenlos niedergerissen."


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BeitragVerfasst: 21.04.2008, 14:26 
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Zitat:
Wer Leistungen bezieht soll gefälligst spüren was für ein wertloses A****loch er ist.


so koennte man das wiedereingliederungs konzept des jobcenters in einen nicht vorhandenen arbeitsmarkt grob zusammenfassen..

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mein leben ist wie die aneinanderreihung von ereignissen. aber die kreativen elemente sind wie ein rezept das man nicht aufschreiben kann.


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BeitragVerfasst: 21.04.2008, 21:26 
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Vielleicht hättest du Rechtshilfe erhalten, wenn du die Wohnungsbegeher wegen Hausfriedensbruch angezeigt hättest. Immerhin wurdest du bedroht mit dem Entzug der Leistungen und es erfolgte ein Eindringen in deine Raumbereiche gegen deinen ausdrücklichen Wunsch.

Aber einen Hammer finde ich das schon, wenn du als Beschuldigter keinen Rechtshilfeanspruch hast. Tolles Sozialsystem.

Das mit dem Recht auf das eigene Bild finde ich schon irre. Was denen nicht alles einfällt, um die Menschen einzuschüchtern. Du hättest vielleicht auf Sebstverteidigung oder Abwehr einer Straftat (Hausfriedensbruch) plädieren können.
Aber ich bin leider auch kein Anwalt.


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BeitragVerfasst: 22.04.2008, 08:49 
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bei aller Betroffenheit ....

habe ich mir auch überlegt, was dieser Angriff über die Staatsanwaltschaft sollte
- nur eine Einschüchterung, wie ich zuerst dachte? Noch eins drauf auf die Arschkarte? Ja vielleicht auch.
Aber eben auch ein Ausdruck für die Angst, die diese Hartz-IV-Fahnder haben, Angst vor Öffentlichkeit, davor angeprangert, angeschuldigt zu werden; haltlos oder nicht, er "macht ja nur seinen Job", hat er doch Angst davor, dass die Veröffentlichung seines Bildes, seiner Identität, ihn gefährden könnte, vielleicht hat er selbst Angst vor Jobverlust, vielleicht vor einer Ächtung seiner Person in seinem Lebensumfeld, wenn er in irgendwelche Schlagzeilen oder ein Fernsehmagazin oder nur auf eine Website gerät. Klar, wenn er so einen Job hat, muss er mit Anfeindung rechnen, schafft er sich täglich Feinde und muss versuchen, seine Identität zu verbergen, um nicht zur Zielscheibe zu werden. (Echt ein Scheißjob!)

Schon irgendwie verrückt, dass diese Sucht der Öffentlichkeit nach Neuigkeiten, Sensationen, nach "der Wahrheit" so einen Machtfaktor darstellt. Ich bin kein Freund von Handys, aber wenn die jeden befähigen, sie als Waffe zum Selbstschutz einzusetzen, überlege ich mir echt, ob ich meine Meinung nicht revidieren soll. Dokumentation von Gewaltausübung.

Ey, wir könnten uns doch irgendwo so eine Minikamera mit Mikro anheften und auf einem 16 GB-USB-Gerät unser Leben, bzw. das um uns her, laufend mitfilmen und im Bedarfsfall dann die Beweise einfach ausspeichern.
Ey, wir könnten doch auch dazu gezwungen werden, so etwas zu tun mit täglicher Ausspeicherung aller Privatheit in den Staatspool. Geil, eh! Bick Brother at His Best.

Dabei tun die Hartz-IV-Fahnder ja "nur ihre Pflicht", wie Steuerfahnder. Wenn ein Big Boss 10 Millionen Steuergelder in einem Jahr nicht rausrückt, dann ist das ja prinzipiell das Gleiche wie 2 000 (?) Hartz-IV-Empfänger/innen in nicht-deklarierten Lebensgemeinschaften mit Großverdiener/innen, die Ihre 400 Euro völlig unrechtmäßig beziehen und durch ihre Unehrlichkeit auch noch daran Schuld sind, dass 5 Millionen (?) Hartz-IV-Empfänger (wie auch alle 40 Millionen Steuerzahler) leider leider vom Staat unter Verdacht gestellt werden müssen. Dass es auch immer so viel Unehrlichkeit gibt! Aber so sind wir Menschen halt, durch und durch unehrlich! Der Staat, der wir als Demokraten ja selbst sind, schützt uns doch nur vor uns selbst. So eine Art Selbstschuss-, äh, Selbstschutzanlage also. Äh, äh!


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