Als Subversion bezeichnet man eine Tätigkeit im Verborgenen, deren Ziel der Umsturz einer bestehenden Ordnung durch Unterwanderung und Untergrabung ist.
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Das Grundgesetz - Recht haben

08.05.2007, 11:55

Art. 10 GG


Art. 13 GG
4
Art 14 GG


Art. 15 GG

08.05.2007, 11:55

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